Erwägungsgrund 2 32025D1300BESCHLUSS (EU) 2025/1300 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 1/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 519 Buchstabe b des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der mit dem Abkommen eingesetzte Partnerschaftsrat Beschlüsse fassen, um…
Erwägungsgrund 4 32025D1302Der Partnerschaftsrat nimmt auf seiner nächsten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Auslegung und Durchführung von Artikel 331 Absatz 2…
Erwägungsgrund 4 32025D1300BESCHLUSS (EU) 2025/1300 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 1/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Der Partnerschaftsrat nimmt auf seiner nächsten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Auslegung von Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des…
Erwägungsgrund 5 32025D1302Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Partnerschaftsrat hinsichtlich der Auslegung und Durchführung von Artikel 331 Absatz 2…
Erwägungsgrund 2 32026D2060BESCHLUSS (EU) 2026/2060 DES RATES vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 362 Absatz 6 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens geeignete Empfehlungen annehmen.
Erwägungsgrund 2 32022D0655BESCHLUSS (EU) 2022/655 DES RATES vom 11. April 2022 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zur Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses und der durch den Partnerschaftsrat eingesetzten Unterausschüsse und sonstigen Gremien sowie zur Erstellung der Liste der Unterausschüsse für die Anwendung des Abkommens zu vertreten ist
Nach den Artikeln 362 und 363 des Abkommens werden ein Partnerschaftsrat und ein Partnerschaftsausschuss eingesetzt, um die Funktionsweise des Abkommens zu…