32025D1404 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32025D1404Beschluss (EU) 2025/1404 des Rates vom 8. Juli 2025 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs Artikel 1Artikel 2 Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 1Artikel 2