Erwägungsgrund 11 32025D1430BESCHLUSS (EU) 2025/1430 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (RED II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0443BESCHLUSS (EU) 2022/443 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D2640BESCHLUSS (EU) 2023/2640 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EPBD: Rahmen für eine Vergleichsmethode) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 16 32017D0783BESCHLUSS (EU) 2017/783 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Drittes Energiepaket)
Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D1432Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32025D1430BESCHLUSS (EU) 2025/1430 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (RED II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IV des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —