Erwägungsgrund 25 32025R1494VERORDNUNG (EU) 2025/1494 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Anwendung der Bestimmung zur Notzuständigkeit sollte auf Artikel 11e ausgedehnt werden.
Erwägungsgrund 35 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 43 32021R0836VERORDNUNG (EU) 2021/836 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32018D1590BESCHLUSS (EU) 2018/1590 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Geltungsdauer dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte daher verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32006D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2006/114/EG)
Die Geltungsdauer der Maßnahmen sollte daher verlängert werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0838BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2012 über die Annahme der Regeln zur Gewährleistung einer einheitlichen Prüfung der Existenz und des rechtlichen Status sowie der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Teilnehmern an indirekten Maßnahmen, die durch eine Finanzhilfe des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich gefördert werden (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/838/EU, Euratom)
Es ist notwendig, diese Regeln zu ändern, damit eine einheitliche Anwendung und Auslegung gewährleistet sind; hierzu muss auf spezifische Fälle eingegangen…