Erwägungsgrund 3 32025D1473
Der Rat hat am 28. September 2024 auf der Grundlage eines Ersuchens des UNVIM den Beschluss (GASP) 2024/2503 angenommen und die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des UNVIM um 12 Monate bis zum 30. September 2025 verlängert.