Erwägungsgrund 2 32021D1797BESCHLUSS (EU) 2021/1797 DES RATES vom 5. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste) sowie der Anlage XVII-5 (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) zu Anhang XVII des Abkommens zu vertretend ist
Gemäß Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens kann der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ entscheiden, die Bestimmungen dieses Anhangs zu…
Erwägungsgrund 2 32025D0465BESCHLUSS (EU) 2025/465 DES RATES vom 28. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Teil A der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens kann der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ (im Folgenden „Handelsausschuss“) Anhang XVII des…
Erwägungsgrund 2 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens kann der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ (im Folgenden „Handelsausschuss“) Anhang XVII des…
Erwägungsgrund 10 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 1 des Beschlusses Nr. 3/2014 des Assoziationsrats überträgt der Assoziationsrat dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ die…
Erwägungsgrund 2 32019D2245BESCHLUSS (EU) 2019/2245 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Aktualisierung des Anhangs XV (Abbau der Zölle) des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 438 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsausschuss gemäß Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens in der Zusammensetzung „Handel“ befugt,…
Erwägungsgrund 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 475 Absatz 5 des Abkommens beschließt der durch Artikel 461 des Abkommens eingerichtete Assoziationsrat die weitere, entsprechend Anhang XXI-A an…