Erwägungsgrund 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 475 Absatz 5 des Abkommens beschließt der durch Artikel 461 des Abkommens eingerichtete Assoziationsrat die weitere, entsprechend Anhang XXI-A an…
Erwägungsgrund 7 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Im Einklang mit Artikel 475 Absatz 5 des Abkommens sollte sich der Assoziationsrat im Rahmen der ihm mit Artikel 463 des Abkommens übertragenen Befugnisse über…
Erwägungsgrund 7 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Im Einklang mit Artikel 475 Absatz 5 des Abkommens sollte sich der Assoziationsrat im Rahmen der ihm mit Artikel 463 des Abkommens übertragenen Befugnisse über…
Erwägungsgrund 7 32025D1736Auf dieser Grundlage sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die notwendigen Maßnahmen durchgeführt wurden und durchgesetzt werden, weshalb der…
Erwägungsgrund 6 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Nach der Annahme dieser Beschlüsse des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ nimmt der Assoziationsrat im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der…
Erwägungsgrund 7 32023D0404BESCHLUSS (EU) 2023/404 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts zur Änderung des Anhangs XLIV dieses Abkommens
Gemäß Artikel 463 Absätze 1 und 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zu fassen, um die Ziele des Abkommens zu erreichen. Insbesondere kann…