Erwägungsgrund 2 32025D1497
Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 angenommen, mit dem ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben, oder die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern oder untergraben.