Erwägungsgrund 3 32025D1479
Alle Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über jede einzelne Genehmigung im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrem Hoheitsgebiet, wie den/die Inhaber der Genehmigung, die Förderungsmengen dieser Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und die Aufteilung der Förderungsmengen auf diese Einrichtungen, falls mehrere Einrichtungen im Besitz derselben Genehmigung sind. Die Informationen über die Genehmigungen wurden unter Verwendung eines standardisierten Formulars eingereicht, und die Mitgliedstaaten übermittelten ein Formular pro Genehmigung. Darüber hinaus meldeten mehrere Mitgliedstaaten auch die aggregierte Förderungsmenge für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 für alle Einrichtungen, die über mindestens eine Genehmigung im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats verfügten.