Erwägungsgrund 4 32019D1864BESCHLUSS (EU) 2019/1864 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32016D1995BESCHLUSS (EU) 2016/1995 DES RATES vom 11. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0255BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union, im Namen der Europäischen Union (2011/255/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0464BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung im Namen der Union (2011/464/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 10 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32021D1404BESCHLUSS (EU) 2021/1404 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits im Namen der Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —