Erwägungsgrund 10 32025D1541BESCHLUSS (EU) 2025/1541 DES RATES vom 18. Juli 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Ecuador andererseits über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 10 32024D2705BESCHLUSS (EU) 2024/2705 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 7 32025D0521BESCHLUSS (EU) 2025/521 DES RATES vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32025D2465BESCHLUSS (EU) 2025/2465 DES RATES vom 24. November 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.