Erwägungsgrund 8 32018D1505BESCHLUSS (EU) 2018/1505 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen bereitzustellen.
Erwägungsgrund 10 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32021D0075BESCHLUSS (EU) 2021/75 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien und Polen im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe und zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen für Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Kroatien und Polen bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32020D1076BESCHLUSS (EU) 2020/1076 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Portugal, Spanien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 11 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Der Fonds sollte daher in Anspruch genommen werden, um Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland einen…