Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anlagen B und C des Beschlusses 2013/488/EU erhalten die Fassung des Wortlauts des Anhangs I beziehungsweise des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.
Die Anlagen B und C des Beschlusses 2013/488/EU erhalten die Fassung des Wortlauts des Anhangs I beziehungsweise des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.
Die Anlagen B und C des Beschlusses 2013/488/EU erhalten die Fassung des Wortlauts des Anhangs 1 beziehungsweise des Anhangs 2 des vorliegenden Beschlusses.
Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU erhält die Fassung des Wortlauts des Anhangs dieses Beschlusses.
Die Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Anhang II erhält die Fassung des Wortlauts im Anhang des vorliegenden Beschlusses.
Die Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.