Art. 1 32019D2247BESCHLUSS (EU) 2019/2247 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen
Die Anlagen B und C des Beschlusses 2013/488/EU erhalten die Fassung des Wortlauts des Anhangs I beziehungsweise des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32014D0233BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2014/233/EU)
Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU erhält die Fassung des Wortlauts des Anhangs dieses Beschlusses.
Art. 1 32021R2260VERORDNUNG (EU) 2021/2260 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Ersetzung der Anhänge A und B
Die Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Art. 1 32018R0946VERORDNUNG (EU) 2018/946 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Die Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Art. 1 Nr. 5 32012D0527BESCHLUSS 2012/527/GASP DES RATES vom 27. September 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Anhang II erhält die Fassung des Wortlauts im Anhang des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32009D0434BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2009/434/EG)
Der Anhang des Beschlusses 2006/493/EG erhält die Fassung des Wortlauts im Anhang des vorliegenden Beschlusses.