Erwägungsgrund 3 32025D1552
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Armenien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union sollte im Namen der Union genehmigt werden und seine Unterzeichnung rechtsverbindlich für die Union genehmigt werden.