Art. 1 Abs. 2 32017D0798BESCHLUSS (EU) 2017/798 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung von Japan über ein Abkommen über Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Japan
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32021D1345Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D1693BESCHLUSS (EU) 2024/1693 DES RATES vom 30. Mai 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über mehrere Aspekte der Grenzverwaltung
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D0947BESCHLUSS (EU) 2024/947 DES RATES vom 4. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an Island zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.