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Zweck des Visaerleichterungsabkommens ist es, die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen für Unionsbürger und Staatsbürger Georgiens auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern. Das Visaerleichterungsabkommen trägt dazu bei, die Kontakte zwischen den Menschen zu intensivieren und gemeinsame Werte, darunter die Achtung der Menschenrechte und die demokratischen Grundsätze, zu fördern.
Zweck des Erleichterungsabkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen…
Zweck des Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Bürger der…
Zweck des Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für…
Zweck des Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für…
Um den Schutz der öffentlichen Ordnung in den Mitgliedstaaten und in der Union sicherzustellen, ist es angemessen und verhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten…
Zweck des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“), das am 1. März 2011 in Kraft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.