Erwägungsgrund 3 32019D0380BESCHLUSS (EU) 2019/380 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) und Anhang XIX (Verbraucherschutz) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32018D1867BESCHLUSS (EU) 2018/1867 DES RATES vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Omnibus II) zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32022D2571Die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32025D0381BESCHLUSS (EU) 2025/381 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten in…
Erwägungsgrund 3 32026D0735BESCHLUSS (EU) 2026/735 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2019/2177 des Europäischen Parlaments und…
Erwägungsgrund 6 32021D1113BESCHLUSS (EU) 2021/1113 DES RATES vom 28. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.