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Ein offener und fairer Wettbewerb auf dem Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer erfordern Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein umfassender Rahmen zur Verwirklichung dieses Ziels geschaffen.
Die Markttransparenzstelle überwacht als nationale Marktüberwachungsstelle gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des…
Ein offener und fairer Wettbewerb auf den Binnenmärkten für Strom und für Gase und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer…
Es muss gewährleistet werden, dass Verbraucher und andere Marktteilnehmer Vertrauen in die Integrität der Strom- und Gasmärkte haben können, dass die auf den…
Der Zweck von stärker integrierten und transparenteren Energiemärkten sollte darin liegen, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten…
Die dringend notwendige Vollendung eines voll funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarkts, der zur Gewährleistung einer erschwinglichen und nachhaltigen…
Ein europäisches Verzeichnis der Marktteilnehmer, das auf nationalen Verzeichnissen beruht, sollte eingerichtet werden, um die Transparenz und Integrität der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.