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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 wurde die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) verpflichtet, die Energiegroßhandelsmärkte zu überwachen, um in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden und anderen nationalen Behörden eine wirksame Aufsicht sicherzustellen. Mit Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/942 wurden Gebühren eingeführt, um die Finanzierung der Agentur zu verbessern und die mit ihren Aufgaben im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 verbundenen Kosten zu decken.
In Anbetracht der sich wandelnden Energiemärkte und der Energiekrise wurde die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 im Mai 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1106 des…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Auch die Verordnung (EU) 2019/942 wurde geändert, um den in der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollten…
In diesem Beschluss werden die Gebühren und die Art und Weise ihrer Entrichtung an die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der…
Die Untersuchung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die eine grenzüberschreitende Dimension haben, sollte im Rahmen eines einheitlichen…
Ein offener und fairer Wettbewerb auf den Binnenmärkten für Strom und für Gase und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.