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Die mit der Verordnung (EU) 2024/1106 und der Verordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen führen zu einem erheblichen Anstieg der Kosten der Agentur, die durch Gebühren gedeckt werden müssen. Daher sollten sowohl die Pauschalregistriergebühr als auch die Einnahmen aus der auf Transaktionsaufzeichnungen basierenden Gebührenkomponente mit diesem Beschluss erhöht werden. Gleichzeitig sollten die Gebühren keine unangemessene finanzielle Belastung für die RRMs und damit indirekt für die Marktteilnehmer mit sich bringen. Somit sollte die Erhöhung der Einnahmen aus der auf Transaktionsaufzeichnungen basierenden Gebührenkomponente auf eine verhältnismäßige Weise erreicht werden, bei der vermieden wird, dass die Einnahmen, die von kleineren, eine geringe Zahl von Transaktionsaufzeichnungen meldenden Marktteilnehmern stammen, stark ansteigen und dass sich die Einnahmen, die von Marktteilnehmern mit einem hohen Volumen an Transaktionsaufzeichnungen stammen, übermäßig erhöhen.
Der Pauschalbetrag sollte die Kosten der Agentur für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung oder Registrierung von RRMs sowie für die Gewährleistung der…
Um sicherzustellen, dass die Agentur ausreichende Einnahmen aus Gebühren erzielt, um ihre infrage kommenden Kosten zu decken, sollte die Agentur die Möglichkeit…
Die wichtigsten Kostenfaktoren der betreffenden Dienste und damit der infrage kommenden Kosten der Agentur sind die Zahl der RRMs und IIPs, die Zahl der…
Um eine übermäßige finanzielle Belastung von RRMs zu vermeiden, sollte der variable Betrag der auf Transaktionsaufzeichnungen basierenden Gebührenkomponente die…
Die Berechnung der auf Transaktionsaufzeichnungen basierenden Gebührenkomponente unterscheidet sich ab 2026 erheblich von der Berechnung dieser Komponente in…
Im Falle eines neuen RRM beträgt die auf Transaktionsaufzeichnungen basierende Komponente im Jahr der Registrierung für jeden Kalendertag vom Tag der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.