Erwägungsgrund 7 32025D1771
Nach dem Erwägungsgrund 37 der Verordnung (EU) 2019/942 sollte die Agentur hauptsächlich aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert werden. Daher sollten die Gebühreneinnahmen den Beitrag für die Agentur aus dem Unionshaushalt nicht übersteigen.