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Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den Entwurf des Netzleistungsplans anhand der Kriterien in Anhang V jener Durchführungsverordnung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass der Netzleistungsplanentwurf jene Kriterien erfüllt.
Die Kommission bewertet den Netzleistungsplanentwurf auf der Grundlage der folgenden wesentlichen Kriterien:
Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den überarbeiteten…
Nach Artikel 10 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 erstellt der Netzmanager den Netzleistungsplan, der nach Artikel 19 Absatz 2 jener…
Nach Artikel 10 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 erstellt der Netzmanager den Netzleistungsplan, der nach Artikel 19 Absatz 2 jener…
Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 und Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 hat der…
Die Kommission hat entsprechend Artikel 14 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 die Kohärenz der in dem Leistungsplanentwurf enthaltenen lokalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.