Erwägungsgrund 4 32025D1780Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP4 , in der vom Netzmanager erstellten und der Kommission am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung…
Art. 1 32025D1780Der Netzleistungsplan für den vierten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2025-2029) wird in der vom Netzmanager am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung…
Erwägungsgrund 5 32022D0785BESCHLUSS (EU) 2022/785 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2022 über die Annahme des überarbeiteten Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2020-2024) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 3022) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP3, in der vom Netzmanager überarbeiteten und der Kommission am 30. September 2021 vorgelegten…
Erwägungsgrund 2 32022D0785BESCHLUSS (EU) 2022/785 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2022 über die Annahme des überarbeiteten Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2020-2024) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 3022) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum („RP3“) ursprünglich am 1. Oktober 2019 vorgelegt.…
Erwägungsgrund 3 32025D1051BESCHLUSS (EU) 2025/1051 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Polen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2921) (Nur der polnische Text ist verbindlich)
Alle Mitgliedstaaten haben Leistungsplanentwürfe für den RP4 ausgearbeitet und angenommen und der Kommission bis zum 1. Oktober 2024 zur Bewertung vorgelegt.…
Erwägungsgrund 3 32025D1056BESCHLUSS (EU) 2025/1056 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2933) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Alle Mitgliedstaaten haben Leistungsplanentwürfe für den RP4 ausgearbeitet und angenommen und der Kommission bis zum 1. Oktober 2024 zur Bewertung vorgelegt.…