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Der Beschluss (EU) 2024/2383 der Kommission wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Das Mandat der Europäischen Koordinatoren für die Europäischen Verkehrskorridore Atlantik, Ostsee – Schwarzes Meer – Ägäisches Meer und Rhein – Donau beginnt jedoch am 16. September 2025 und endet vier Jahre danach.“
Anhang I wird durch den Wortlaut in Anhang I des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Anhang II werden das Mandatsschreiben an die Europäische Koordinatorin für den Europäischen Verkehrskorridor Rhein – Donau und das Mandatsschreiben an den Europäischen Koordinator für den Europäischen Verkehrskorridor Ostsee – Schwarzes Meer – Ägäisches Meer, wie in Anhang II des vorliegenden Beschlusses enthalten, angefügt.
Anhang I des Beschlusses (EU) 2025/71 wird wie folgt geändert:
Anhang II des Beschlusses (EU) 2025/71 wird wie folgt geändert:
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.