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Nach Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 werden Europäische Koordinatoren benannt, um die koordinierte Umsetzung der Europäischen Verkehrskorridore, des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (European Rail Traffic Management System, ERTMS) und des Europäischen Seeverkehrsraums zu erleichtern.
Der Europäische Koordinator kann die regionalen und kommunalen Behörden, die Infrastrukturbetreiber, die Verkehrsbetreiber, insbesondere diejenigen, die der…
eine Beschreibung möglicher Lösungen für den Investitionsbedarf und Engpässe, insbesondere für die Personen- und Güterverkehrsstrecken und -verbindungen des…
„Europäischer Koordinator“ den in Artikel 52 der Verordnung (EU) 2024/1679 genannten Koordinator.
Nach Artikel 52 der Verordnung (EU) 2024/1679 werden Europäische Koordinatoren benannt, um die koordinierte Umsetzung der Europäischen Verkehrskorridore, des…
Um die koordinierte Verwirklichung der Europäischen Verkehrskorridore und der beiden horizontalen Prioritäten — ERTMS und Europäischer Seeverkehrsraum — zu…
Es ist angezeigt, neun Europäische Koordinatoren zu benennen, einen für jeden Europäischen Verkehrskorridor, einen für das ERTMS und einen für den EMS — außer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.