Erwägungsgrund 2 32025D1896Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind schwere Straftaten, denen durch ein umfassendes Konzept zu begegnen ist, das die Verfolgung der…
Erwägungsgrund 4 32026R1881Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes (im Folgenden „Kinderrechtsübereinkommen“) und Artikel 24…
Erwägungsgrund 6 32007D0779BESCHLUSS Nr. 779/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007—2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“
Die Bekämpfung von Gewalt sollte in den Zusammenhang des Schutzes der Grundrechte gestellt werden, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 33 32026R1881Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, einschließlich der Vertraulichkeit der Kommunikation, ist ein in Artikel 7 der Charta verankertes…
Erwägungsgrund 5 32026R1881Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Schutz der Kinder, sowohl online als auch offline, ist eine der Prioritäten der Union. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern stellen…
Erwägungsgrund 8 32026R1881Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Trotz ihres legitimen Ziels bedeuten die freiwilligen Maßnahmen von Anbietern zur Aufdeckung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet einen Eingriff in…