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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags der Europäischen Union, erkennt die Union die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind, deren Artikel 24 Absatz 2 festlegt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangig Erwägung sein muss. Darüber hinaus wurde dem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie gegen die Kinderpornografie im Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger eindeutig Priorität eingeräumt.
Das Abkommen wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt…
Das Abkommen wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt…
Die Bekämpfung von Gewalt sollte in den Zusammenhang des Schutzes der Grundrechte gestellt werden, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie muss das Wohl des Kindes entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem am 20. November 1989…
Das Abkommen wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, namentlich das Recht…
Das Abkommen wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, namentlich das Recht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.