Erwägungsgrund 6 32025D1904Die Übereinkunft über die Auslegung und Anwendung des Vertrags über die Energiecharta sollte daher genehmigt werden, um ihre Unterzeichnung durch die Union zu…
Art. 2 32024D1847BESCHLUSS (EURATOM) 2024/1847 DES RATES vom 25. Juni 2024 betreffend die Verweigerung von Vorteilen nach Teil III des Vertrags über die Energiecharta durch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegenüber jeder juristischen Person, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von Staatsbürgern oder Staatsangehörigen der Russischen Föderation oder der Republik Belarus befindet, sowie gegenüber jeder Investition im Sinne des Vertrags über die Energiecharta, wenn es sich um die Investition eines Investors der Russischen Föderation oder der Republik Belarus handelt
Die Verteilung der im Anhang beigefügten Erklärung innerhalb der Energiechartakonferenz durch die Kommission wird genehmigt.
Erwägungsgrund 5 32024D1644BESCHLUSS (EU) 2024/1644 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Energiechartakonferenz zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 34 der Übereinkunft beschließt die Energiechartakonferenz den Wortlaut von Änderungen der Übereinkunft und billigt Modifikationen und technische…
Erwägungsgrund 5 32024D1645BESCHLUSS (EURATOM) 2024/1645 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen von Euratom in der Energiechartakonferenz zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 34 der Übereinkunft beschließt die Energiechartakonferenz den Wortlaut von Änderungen der Übereinkunft und billigt Modifikationen und technische…
Art. 1 32024D1677Beschluss (EU) 2024/1677 des Rates vom 30. Mai 2024 über die Zustimmung zum Rücktritt der Europäischen Atomgemeinschaft vom Vertrag über die Energiecharta
Der Rücktritt der Europäischen Atomgemeinschaft vom Vertrag über die Energiecharta wird genehmigt.
Art. 1 32011D0194BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela und eines Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (2011/194/EU)
Die folgenden Übereinkommen werden genehmigt: