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Gemäß den Beschlüssen (EU) 2020/1392 , (EU) 2020/1555 und (EU) 2020/1636 , (EU) 2020/1709 und (EU) 2021/465 des Rates läuft die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses am 20. September 2025 ab. Daher sollten Mitglieder für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 21. September 2025 ernannt werden.
Gemäß den Beschlüssen (EU) 2020/1392 , (EU) 2020/1555 und (EU) 2020/1636 , (EU) 2020/1709 und (EU) 2021/465 des Rates endet die Amtszeit der Mitglieder des…
Die Personen, die im Anhang dieses Beschlusses aufgelistet sind, werden für die Zeit vom 21. September 2025 bis zum 20. September 2030 zu Mitgliedern des…
Die Personen, die im Anhang dieses Beschlusses aufgelistet sind, werden für die Zeit vom 29. September 2025 bis zum 20. September 2030 zu Mitgliedern des…
Der Rat hat am 13. September 2010 den Beschluss 2010/570/EU, Euratom zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den…
Der Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses durch diesen Beschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ernennung der…
Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.