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Jeder Mitgliedstaat ist ersucht worden, eine Liste von Kandidaten bestehend aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich, zur Ernennung zu Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, vorzulegen.
Jeder Mitgliedstaat kann Bewerber für die Mitgliedschaft im Ausschuss für sozioökonomische Analyse benennen. Der Direktor erstellt unbeschadet des Artikels 88…
Jeder Mitgliedstaat ist ersucht worden, eine Liste von Kandidaten bestehend aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen…
Gemäß Artikel 300 Absatz 2 des Vertrags setzt sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der…
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seine Bereitschaft bekundet, bei der Ermittlung und der Auswahl von Vertretern der Organisationen der…
Die Mitgliedstaaten haben der Kommission auf deren Ersuchen eine Liste mit Kandidaten, die ausgewiesene Experten im Bereich der Statistik sind, für die…
Jeder Mitgliedstaat schlägt eine Liste mit drei Kandidaten vor, die mithilfe der von den Mitgliedstaaten eingesetzten und die Verbraucherorganisationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.