Erwägungsgrund 2 32025D1932
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 gilt bis zum 10. Oktober 2025. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Oktober 2026 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 gilt bis zum 10. Oktober 2025. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Oktober 2026 verlängert werden.