Erwägungsgrund 2 32025D1935
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der Auffassung, dass sechs Personen von der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollten.