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Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der Auffassung, dass sechs Personen von der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollten.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der…
Der Rat ist der Auffassung, dass sieben Personen aus der in Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive…
Angesichts der ernsten Lage in der Republik Guinea-Bissau sollten weitere Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen werden, die den…
Drei Person sollten aus der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen,…
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.