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Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der Auffassung, dass eine Person von der in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollte und drei Personen von der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollten.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der…
Der Rat ist der Auffassung, dass sieben Personen aus der in Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive…
Angesichts der ernsten Lage in der Republik Guinea-Bissau sollten weitere Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen werden, die den…
Drei Person sollten aus der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen,…
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die…
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.