Erwägungsgrund 12 32025D1948Um einen baldigen Beitritt der Republik Moldau und Montenegros zu den Übereinkommen zu ermöglichen, muss dieser Beschluss unverzüglich erlassen werden —
Erwägungsgrund 2 32014D0490BESCHLUSS Nr. 2 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER PAN-EUROPA-MITTELMEER-PRÄFERENZURSPRUNGSREGELN vom 21. Mai 2014 über den Antrag der Republik Moldau auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (2014/490/EU)
Am 17. Juli 2013 hat die Republik Moldau dem Verwahrer dieses Übereinkommens ihren schriftlichen Beitrittsantrag vorgelegt.
Erwägungsgrund 2 32024D3029BESCHLUSS (EU) 2024/3029 DES RATES vom 21. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an Georgien, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist
Georgien hat den Wunsch geäußert, den Übereinkommen beizutreten, sobald es die Bedingungen für einen Beitritt erfüllt hat.
Erwägungsgrund 7 32025D1948Da die Beschlüsse über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, den Übereinkommen beizutreten, und über die Änderung des Übereinkommens über ein…
Art. 1 32025D1948Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss…