Beschluss (EU) 2025/1948 des Rates vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr und das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (zusammen im Folgenden „Übereinkommen“), die zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossen wurden, sind am 1. Januar 1988 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D1948
Erwägungsgrund 1 32025D1948Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen