Erwägungsgrund 2 32025D1957
Nach Artikel 147 Absatz 4 und Artikel 438 Absätze 3 und 4 des Abkommens kann der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen Beschluss über die Senkung und Beseitigung eines Warenzolls fassen, der den Zollsatz oder die Abbaustufe ersetzt, der bzw. die nach den Stufenplänen der Union oder der Republik Moldau in Anhang XV des Abkommens für diese Ware festgelegt wurde.