Erwägungsgrund 3 32025D1965
Das Abkommen fördert die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden Islands und jenen der Mitgliedstaaten sowie Europol und Eurojust mit dem Ziel, ihre Fähigkeiten zur Stärkung der Außengrenzen der Union und Islands zu verbessern und die innere Sicherheit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums wirksam sicherzustellen.