Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 76 Absatz 1 des Übereinkommens kann das Ministerkomitee nach Konsultation der Vertragsparteien des Übereinkommens und mit deren einhelliger Zustimmung beschließen, einen Nichtmitgliedstaat des Europarats zum Beitritt zum Übereinkommen einladen. Für einen entsprechenden Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit im Ministerkomitee und die einhellige Zustimmung der Vertreter der Vertragsparteien des Übereinkommens, die Anspruch auf einen Sitz im Ministerkomitee haben, erforderlich.
Nach Artikel 76 Absatz 1 des Übereinkommens kann das Ministerkomitee nach Konsultation der Vertragsparteien des Übereinkommens und mit deren einhelliger…
Nach Artikel 76 Absatz 1 des Übereinkommens kann das Ministerkomitee nach Konsultation der Vertragsparteien und mit deren einhelliger Zustimmung einen…
Nach Artikel 76 Absatz 1 des Übereinkommens kann das Ministerkomitee nach Konsultation der Vertragsparteien und mit deren einhelliger Zustimmung einen…
Nach In-Kraft-Treten dieses Übereinkommens kann das Ministerkomitee des Europarats nach Konsultation der Vertragsstaaten durch einen mit der in Artikel 20…
Gemäß der Satzung des Europarates und dem Leitfaden des Ministerkomitees des Europarates über Verfahren und Arbeitsmethoden würde das vorgeschlagene erweiterte…
Das Ministerkomitee des Europarats (im Folgenden „Ministerkomitee“) ist das Entscheidungsorgan des Europarats. Jedes der 46 Mitglieder des Europarats hat einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.