Erwägungsgrund 6 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich in seiner Sitzung im September 2025 einen Beschluss fassen, mit dem Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den…
Erwägungsgrund 5 32025D1966Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre, d. h. bis zum 23. April 2027,…
Erwägungsgrund 5 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den Beitritt zum Übereinkommen um zwei Jahre, d. h. bis zum 23. April 2027,…
Erwägungsgrund 4 32025D1966Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf…
Erwägungsgrund 4 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf…
Erwägungsgrund 6 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich auf seiner Sitzung am 23. April 2025 einen Beschluss über die Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027 fassen.