BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Am 22. April 2020 hat das Ministerkomitee beschlossen, Kasachstan zum Beitritt zum Übereinkommen einzuladen. Gemäß diesem Beschluss war diese Einladung fünf Jahre ab ihrer Annahme gültig, d. h. bis zum 23. April 2025.
Erwägungsgrund 4 32025D1967
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