Beschluss (EU) 2025/1969 der Kommission vom 1. Oktober 2025 über die Gewährung einer Befreiung von Waren, die unentgeltlich an die Opfer des Zyklons Chido in Mayotte (Frankreich), einem Gebiet in äußerster Randlage der Union, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden, von Eingangsabgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6567) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Auf der Grundlage der von Frankreich vorgelegten Informationen ist es angezeigt, Frankreich eine Befreiung der Waren, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 genannten Zwecke eingeführt werden, von den Eingangsabgaben zu gewähren.
Erwägungsgrund 3 32025D1969
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