Erwägungsgrund 2 32025D1969
Am 24. Dezember 2024 stellten die französischen Behörden einen Antrag auf Befreiung der für die Opfer des Zyklons Chido bestimmten Waren von den Einfuhrabgaben. Am 8. Januar 2025 wurde Frankreich um zusätzliche Informationen gebeten. Frankreich übersandte die erbetenen Informationen am 14. Februar und ergänzte sie am 29. April 2025 um weitere Informationen.