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Am 14. Dezember 2024 traf der Zyklon Chido die Insel Mayotte (Frankreich), ein Gebiet in äußerster Randlage der Union. Dieser Zyklon gilt als Naturkatastrophe im Sinne von Kapitel XVII, Abschnitt C (Artikel 74 bis 80) der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009. Daher ist es angezeigt, die abgabenfreie Einfuhr von Waren zu genehmigen, die die Anforderungen gemäß Artikel 74 bis 80 der genannten Verordnung erfüllen.
Am 18. Dezember 2024 wurde eine „außergewöhnliche Naturkatastrophe“ angesichts der verheerenden Folgen durch den Zyklon Chido für Mayotte erklärt, welcher einen…
Angesichts der extremen Herausforderungen, mit denen Mayotte (Frankreich) aufgrund des Zyklons Chido konfrontiert war, sollte Frankreich für Waren, die vom 16.…
unentgeltliche Verteilung durch die in Buchstabe c genannten Stellen und Organisationen; für die Opfer des Zyklons, der im Dezember 2024 Mayotte (Frankreich)…
Zur Überwachung der Einfuhren, für die eine Befreiung von den Eingangsabgaben gewährt wird, und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung dieses…
Am 7. März 2025 stellte Frankreich aufgrund der Schäden durch den Zyklon Chido auf Mayotte im Dezember 2024 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erdbeben wie diejenigen, die am 24. August sowie am 26. und 30. Oktober 2016 in Italien auftraten, sind eine Katastrophe im Sinne des Kapitels XVII Abschnitt C…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.