Art. 3 32025D2325BESCHLUSS (EU) 2025/2325 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D0703BESCHLUSS (EU) 2025/703 DES RATES vom 27. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses, mit dem ergänzende Vorschriften über beschleunigte Verfahren — insbesondere für natürliche Personen oder kleine und mittlere Unternehmen — zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten festgelegt werden, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2125BESCHLUSS (EU) 2025/2125 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2625BESCHLUSS (EU) 2025/2625 DES RATES vom 12. November 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2124BESCHLUSS (EU) 2025/2124 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2165BESCHLUSS (EU) 2025/2165 DES RATES vom 20. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile eingesetzten Handelsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsrates und der Geschäftsordnung des Handelsausschusses zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.