Erwägungsgrund 3 32025D2019
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 9. Oktober 2026 verlängert werden sollten.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 9. Oktober 2026 verlängert werden sollten.