Erwägungsgrund 2 32025D2022
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (im Folgenden „Assoziationsabkommen“) trat am 1. März 2000 in Kraft.