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Die Kommission hat gemäß den vom Gerichtshof in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-779/21 P und C-799/21 P festgelegten Bedingungen ein neues Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (im Folgenden „neues Abkommen in Form eines Briefwechsels“) ausgehandelt, das das Abkommen in Form eines Briefwechsels ersetzt.
Die Kommission wird hiermit ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die eine Änderung des Abkommens in…
Am 10. September 2025 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Marokko über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Die Erklärung der Europäischen Union zum Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits…
Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels (im Folgenden „Abkommen“) zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Die Kommission hat daher im Namen der Union ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.