Erwägungsgrund 5 32025D2031
Zu diesem Zweck einigten sich die GIF-Vertragsparteien auf ein Rahmenübereinkommen, in dem die Bedingungen für die Zusammenarbeit und für spätere System- und Projektvereinbarungen festgelegt wurden (im Folgenden „Rahmenübereinkommen“) und dem Euratom im Jahr 2006 beigetreten ist.